a) Fachbereichsarbeit als Vorprüfung: Hauptprüfung: 3 Klausuren, drei
mündliche Prüfungen (davon eine als Schwerpunktprüfung im Zusammenhang mit der
Fachbereichsarbeit).
b) 4 Klausuren, 3 mündliche Prüfungen (davon eine
Schwerpunktprüfung als fächerübergreifende Prüfung);
c) 4 Klausuren, 3 mündliche
Prüfungen (davon eine Schwerpunktprüfung im Zusammenhang mit einem vertiefenden
Wahlpflichtgegenstand);
d) 3 Klausuren, 4 mündliche
Prüfungen (davon eine Schwerpunktprüfung als fächerübergreifende Prüfung);
e) 3 Klausuren, 4
mündliche Prüfungen (davon eine Schwerpunktprüfung im Zusammenhang mit einem
vertiefenden Wahlpflichtgegenstand);
f) 4 Klausuren, 3 mündliche
Prüfungen (davon eine Schwerpunktprüfung als ergänzenden Prüfung);
g) 3 Klausuren, 4
mündliche Prüfungen (davon eine Schwerpunktprüfung als ergänzenden Prüfung);
Wahlmöglichkeit: - jedenfalls eine
Fremdsprache; sofern keine lebende Fremdsprache als Klausurarbeit gewählt wurde,
ist mündlich eine lebende Fremdsprache zu wählen. - im Gymnasium (Langform)
aus A,B oder C aber nicht alle aus B. - im RG mindestens 1 aus C.